Organisation und Finanzierung
Das Institut für Binnenfischerei e.V. (IfB) wurde 1992 als Einrichtung der praxisorientierten Fischereiforschung der Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt neu gegründet. Es ist in der Rechtsform eines privatwirtschaftlichen gemeinnützigen Vereins organisiert.
Träger und regelmäßige Zuwendungsgeber sind heute die für die Binnenfischerei zuständigen Ministerien der Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Darüber hinaus finanziert sich das Institut über Zuwendungen des Bundes, von Stiftungen und weiteren Zuwendungsgebern sowie über Mittel aus der Auftragsforschung.




Gemäß Satzung besteht die Aufgabe des Instituts darin, praxisorientierte wissenschaftliche Grundlagen, Untersuchungsergebnisse und Daten für fischereipolitische Entscheidungen und die binnenfischereiliche Praxis der Trägerländer zu erarbeiten. Daneben werden wissenschaftliche Projekte, Dienstleistungen und Untersuchungen für verschiedene Drittmittelgeber durchgeführt. Mit seinen Arbeiten sieht sich das IfB als Brücke und Bindeglied zwischen Grundlagenforschung und Praxis.
Das Institut ist aufgrund seiner Förderung von Wissenschaft und Forschung vom Finanzamt Potsdam als gemeinnütziger Verein anerkannt und unter dem Zeichen VR 1078 P beim Amtsgericht Potsdam registriert.
Gremien
Oberstes Gremium des Instituts und Vereins ist die Mitgliederversammlung. Sie bestätigt das jährliche Forschungsprogramm und den Wirtschaftsplan, beruft die Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats und wählt den Vorstand des Instituts.
Die aktuellen Mitglieder des Instituts für Binnenfischerei e.V. (Stand 2/2023)
Gemäß der Institutsrechtsform als allgemeinnütziger Verein hat das Institut derzeit folgende Mitglieder (und deren Vertreter), zusätzlich zum Wiss. Direktor/Vorstandsvorsitzenden (U. Brämick) und dem Stellv. Direktor (A. Müller-Belecke):
- Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg - Vorsitz (D. Ilgenstein)
- Landesanglerverband Thüringen e.V. (A. Pleikies)
- Landesanglerverband Brandenburg e.V. (U. Thiel)
- Landesanglerverband Sachsen-Anhalt (A. van der Molen-Stolze)
- Landesfischereiverband Brandenburg/Berlin e.V. (L. Dettmann)
- Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V. (F. Ehrmann)
- Landessportfischerverband Schleswig-Holstein - Hegegemeinschaft Gewässersystem Nord-Ostsee-Kanal (R. Neukamm)
- Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein MLLEV (R. Lemcke)
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt MULE (C. Lasson)
- Thüringer Fischereiverband e.V. (F. Strecker)
- VDSF-Landesanglerverband Sachsen-Anhalt (H. Klock)
- Verband der Binnenfischer und Teichwirte (S. Schwarten)
- Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen (A. Brucker)
Die aktuellen Mitglieder des wissenschaftlichen Beirats (Stand 2/2022)
In fachlichen Fragen der Forschungstätigkeit steht dem IfB ein wissenschaftlicher Beirat aus bis zu acht externen Wissenschaftlern zur Seite, die ihre Expertise aus unterschiedlichen Bereichen der Binnenfischerei zur Verfügung stellen. Der Beirat fördert die Verbindung des Institutes zu Forschungseinrichtungen gleicher und verwandter Fachgebiete sowie der Praxis und berät den Vorstand, wie auch projektverantwortliche Wissenschaftler, bei der Bearbeitung der Forschungsthemen.
Der wissenschaftliche Beirat hat folgende Mitglieder:
- Dr. G. Füllner, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
- Dr. M. Dorow, Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
- Dr. M. Tautenhahn, Nationalpark Unteres Odertal
- M. Schumann, Landwirtschaftliches Zentrum Baden-Württemberg, Fischereiforschungsstelle
- Dr. C. Wolter, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB Berlin)
- Prof. Dr. C. Schulz, Universität Kiel und Marine Aquakultur GmbH (GMA Büsum)
Die aktuellen Mitglieder des Vorstandes (Stand 2/2022)
Der Vorstand besteht aus dem*der Wissenschaftlichen Direktor*in (gleichzeitig Vorstandsvorsitzende*r) und zwei Beisitzenden (ein*e stellvertretende*r Direktor*in). Dem Vorstand obliegt die Entscheidung in allen Angelegenheiten des Vereins. Er hat die Arbeitsfähigkeit des Instituts zu sichern, beschließt den Forschungs- und Wirtschaftsplan, entscheidet über Projektdurchführung und Auftragsübernahme und trifft Entscheidungen in Personalangelegenheiten. Derzeit setzt sich der Vorstand zusammen aus dem wissenschaftlichen Direktor des Instituts Herrn Dr. Uwe Brämick, dem stellvertretenden Direktor Herrn Dr. Andreas Müller-Belecke und dem 2. Beisitzenden Herrn Steffen Zahn.